Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entfaltet als Verordnung direkte und unmittelbare Wirkung in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes. Der Gesetzestext der DSGVO muss demzufolge nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, sondern kommt direkt zur Anwendung.
Allerdings enthält die DSGVO eine Reihe von so genannten Öffnungs- und Spezialklauseln, die den Staaten gewisse Gestaltungsräume gewähren und es ihnen ermöglichen, nationale konkretisierende Datenschutzregelungen beizubehalten oder neu zu schaffen. In Liechtenstein wurde dies insbesondere im nationalen Datenschutzgesetz (DSG) und in der Datenschutzverordnung (DSV) umgesetzt.
Daneben gibt es auch andere europäische Richtlinien und internationale Regelwerke, die in Liechtenstein rechtliche Wirkung entfalten und im nationalen Recht umgesetzt werden mussten, wie etwa die Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr.
Hier finden Sie deshalb einen Überblick über die einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen im Datenschutz.