Der Europarat hat im Datenschutzbereich Pionierarbeit geleistet, indem er bereits 1981 das internationale Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention 108) verabschiedete. Diesem Abkommen kommt auch heute noch eine grosse Bedeutung zu, da der Kreis der Teilnehmer und Beobachterstaaten nicht nur europäische Länder, sondern Staaten aus der ganzen Welt umfasst. Aus diesem Grund haben die darin statuierten Grundsätze des Datenschutzes weltweite Ausstrahlung und sorgen für eine immer weitere Verbreitung griffiger Regeln zum Datenschutz.
2001 wurde das Abkommen noch durch ein Zusatzprotokoll bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung ergänzt. Liechtenstein hat die Konvention 108 im Jahr 2004 ratifiziert und das Zusatzprotokoll im Jahr 2010.
Vor kurzem wurden das Abkommen und sein Zusatzprotokoll nun in der modernisierten Konvention 108+ zusammengeführt und an die aktuellen Herausforderungen im Datenschutz, wie etwa die Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien, angepasst. Das modernisierte Abkommen liegt derzeit zur Ratifizierung durch die Staaten auf und wird in Kraft treten, sobald es 38 Staaten ratifiziert haben. Liechtenstein hat das modernisierte Abkommen als 24. Vertragsstaat am 17. Mai 2023 ratifiziert.
Im Rahmen der Konvention 108 wurden vom Europarat auch verschiedene nicht verbindliche Instrumente zum Datenschutz, insbesondere Erklärungen, Leitlinien und Empfehlungen, zu den unterschiedlichsten Themen erarbeitet, die nützliche Anhaltspunkte für die Lösung von datenschutzrechtlichen Problemen und Fragestellungen geben. Darüber hinaus wurden 2023 auch Standardvertragsklauseln (Modul 1 (C2C); Modul 2 (C2P)) für den internationalen Datentransfer erlassen.
Und schliesslich trägt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit seiner Rechtsprechung entscheidend zur Entwicklung eines wirksamen Schutzes der Menschen und ihrer Daten bei.
Weitere Informationen zum Datenschutzrecht des Europarats finden Sie hier.