Endet am: 12.10.21 , 12:00
Unternehmen präsentieren sich im Internet mit aufwändig gestalteten Grafiken und bunten interaktiven Elementen. Den Fokus auf Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit gerichtet, wird der Umstand, dass mit der Internetpräsenz personenbezogene Daten von Besuchern und potentiellen Kunden verarbeitet werden, häufig vergessen. Doch gerade der Umgang mit Daten im Zusammenhang mit einem Webauftritt kann einiges über das Datenschutzbewusstsein eines Unternehmens verraten.
So gehört beispielsweise auf jede Internetseite verpflichtend eine Datenschutzerklärung, in welcher die verantwortliche Stelle über die Datenverarbeitung informiert. Doch was gehört alles in eine Datenschutzerklärung? Nicht selten werden Datenschutzerklärungen von den verantwortlichen Stellen ungelesen und ohne inhaltliche Anpassungen von einer fremden Internetseite kopiert. Neben der Gefahr, dabei wesentliche Inhalte zu vergessen, wird in vielen Fällen über durchaus kritische Datenverarbeitungen wie etwa Tracking usw. informiert, die in der Praxis gar nicht stattfinden.
Ebenso häufig stellen sich Fragen zu Cookies und den sogenannten Cookie-Bannern. Die Rechtsgrundlage für Cookies findet sich in den jeweiligen nationalen Gesetzen der EU/EWR-Mitgliedstaaten, welche bestimmte Richtlinien umzusetzen hatten. In Liechtenstein ist jedoch zu beachten, dass nicht alle einschlägigen europäischen Richtlinien in den EWR übernommen wurden und daher eine nationale Umsetzung (bspw. im Kommunikationsgesetz (KomG) oder anderen einschlägigen Gesetzen) fehlt. Dies bedeutet, dass in Liechtenstein insbesondere die allgemeinen Bestimmungen der DSGVO zu berücksichtigen sind.
Ebenso hat das sogenannte Schrems II-Urteil bedeutenden Einfluss auf die Ausgestaltung von Webauftritten. Denn am 16. Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil das Datenabkommen EU-U.S. Privacy Shield zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt (Urteil EuGH C-311/18). Was bedeutet dies nun für den Einsatz von Lösungen von Drittanbietern aus den USA, z. B. für Webtracking, Social-Media-Plugins, Newsletter usw.?
Um Verantwortlichen, Webentwicklern und allen Interessierten einen Überblick über die unterschiedlichen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln, wird die Datenschutzstelle einen Workshop zum Thema Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Webauftritten durchführen. Nach einer theoretischen Einführung in das Thema erarbeiten und diskutieren die Teilnehmenden datenschutzkonforme Ausgestaltungen von Internetseiten anhand konkreter Beispiele. Dadurch soll die Kompetenz der Teilnehmenden praxisnah gestärkt werden, die rechtmässige Datenverarbeitung im Kontext von Webauftritten insbesondere aus Datenschutzsicht zu beurteilen.
Wann: am 5. Oktober (ausgebucht), am 7. Oktober (ausgebucht)oder am 12. Oktober 2021 von 9.00 bis 12.00 Uhr
Wo: Private Universität im Fürstentum Liechtenstein, Dorfstrasse 24, 9495 Triesen
Die Veranstaltung ist kostenlos. Bei Interesse bitten wir um Anmeldung per e-mail: .
Achtung: Gemäss Beschluss der Regierung vom 9. September 2021 ist die Teilnahme an dieser Veranstaltung nur mit 3-G-Nachweis und Identifikationsausweis möglich. |