Videoüberwachungen erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit. Unterschiedliche Anlässe, Situationen und Gegebenheiten führen zum Bedürfnis mancher Verantwortlicher, eine Videoüberwachung anzuschaffen. Auf der anderen Seite ist durch die mediale Datenschutzdebatte die Sensibilität der Bürger für das Thema gestiegen. Ein kritisches Auge ist und bleibt daher auch auf Videokameras gerichtet.
Die Datenschutzgesetzgebung gibt verschiedene Regeln vor, welche in Zusammenhang mit Videoüberwachungen eingehalten werden müssen. Daneben sind aber auch andere Rechtsbereiche betroffen. Dies führt zu einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen, die beim Betrieb einer Videoüberwachung zu beachten sind.
Um Verantwortlichen aber auch Betroffenen einen Überblick über die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln, wird die Datenschutzstelle einen Workshop zum Thema Videoüberwachung durchführen. Nach einer theoretischen Einführung in die rechtlichen Voraussetzungen für Videoüberwachungen durch die Datenschutzstelle erarbeiten und diskutieren die Teilnehmenden diese an konkreten Beispielfällen. Dadurch soll die Kompetenz der Teilnehmenden praxisnah gestärkt werden, die Zulässigkeit von Videoüberwachungssystemen insbesondere aus Datenschutzsicht zu beurteilen.
Wann: 4. März 2020 von 9.00 – 12.00 Uhr
Wo: Private Universität im Fürstentum Liechtenstein, Dorfstrasse 24, 9495 Triesen
Wie: Um Anmeldung bis am 24. Februar 2020 über oder 00423 236 60 90 wird gebeten, da die Anzahl der Plätze begrenzt ist. Die Veranstaltung ist kostenlos.