Dabei geht es nicht um den Schutz der Privatsphäre unserer heimischen Tierwelt, sondern um Wanderer und Passanten, welche von den Aufzeichnungen erfasst werden können. Eine ausreichende Information über die Aufzeichnungen hat zu erfolgen, was über Hinweisschilder bewerkstelligt werden kann (Muster eines Hinweisschildes). Allenfalls sind die Kameras auch vor Inbetriebnahme bei der Datenschutzstelle zu melden. Ähnliches gilt es übrigens auch bei Videokameras zu beachten, welche auf privaten Grundstücken installiert werden. Weitere Informationen zur Videoüberwachung finden Sie hier.
Den Artikel im Vaterland von heute, 25. April 2019 finden sie hier.