Wer glaubt, dass Wildtierkameras datenschutzrechtlich unbedenklich sind, da sie lediglich Wildtiere erfassen (sollen), liegt weit daneben. Eine Kamera kann nicht zwischen Tier und Mensch unterscheiden und daher ist es praktisch unvermeidbar, dass auch Personen in ihren Fokus geraten können. Und weil zum Beispiel ein Wald (privater und öffentlicher) der Allgemeinheit zugänglich zu halten ist (Art. 15 Waldgesetz), ist es nicht ausgeschlossen, dass Personen dort in den Aufnahmebereich von Wildtierkameras gelangen. Ist dies aber der Fall, sind die Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung einzuhalten.
Um zu dieser Thematik eine Hilfestellung bieten zu können, stellt die Datenschutzstelle auf ihrer Internetseite zusätzliche Informationen dazu zur Verfügung.