Eine zentrale Frage aus Sicht der Datenschutzstelle ist immer wieder: Wer ist der Verantwortliche für eine bestimmte Datenverarbeitung? Schliesslich ist er es, den die zentralen datenschutzrechtlichen Pflichten aus europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und liechtensteinischem Datenschutzgesetz (DSG) treffen. Der Verantwortliche hat bei all seinen Datenverarbeitungen mittels geeigneter Massnahmen für die Einhaltung des Datenschutzes zu sorgen. Für dies ist er rechenschaftspflichtig und verantwortlich gegenüber den Betroffenen, deren personenbezogene Daten er verarbeitet, wie auch gegenüber der Aufsichtsbehörde.
Mehr zur Rolle des Verantwortlichen kann hier auf der Internetseite der Datenschutzstelle nachgelesen werden.