Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) veröffentlicht seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018.
Der EDSA wurde durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ins Leben gerufen als unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union und dem EWR beiträgt sowie die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Datenschutzbehörden fördert. Er besteht entsprechend aus Vertretern der nationalen EU-Datenschutzbehörden, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) sowie Vertretern der Aufsichtsbehörden der EWR-/EFTA-Staaten, welche im Hinblick auf Angelegenheiten in Verbindung mit der DSGVO ebenfalls Mitglied sind, allerdings ohne Stimmrecht. Der EDSA hat seinen Sitz in Brüssel.
Im vorliegenden Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 werden der EDSA, seine Organisation und seine Aufgaben detailliert vorgestellt sowie seine Ziele für 2019 präsentiert.
Den Tätigkeitsbericht des EDSA finden Sie hier.