Die DSGVO enthält eine Reihe von sog. Öffnungs- und Spezialklauseln, die den Staaten gewisse Gestaltungsräume gewähren und es ihnen ermöglichen, nationale konkretisierende Datenschutzregelungen beizubehalten oder neu zu schaffen. Liechtenstein nutzte diesen Gestaltungsspielraum mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes, welches seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist.
Das Gesetz, die Verordnung und die entsprechenden Materialien finden Sie hier.