In Zusammenhang mit dem kürzlich ausgehandelten EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) verabschiedete die EU-Kommission am 10. Juli 2023 einen neuen sektoriellen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO für Datentransfers in die USA. Die EU-Kommission hat mit diesem Beschluss anerkannt, dass in den USA für personenbezogene Daten, die aus dem EU/EWR-Raum an DPF-zertifizierte Organisationen in den USA übermittelt werden, ein gleichwertiges Datenschutz-Niveau besteht.
Somit sind Datentransfer in die USA (an Organisationen, welche über ein aktives DPF-Zertifikat verfügen!) künftig wieder einfacher möglich, indem sie direkt auf diesen Angemessenheitsbeschluss gestützt werden können und keine weiteren Garantien nach Art. 46 f. DSGVO dafür erforderlich sind.
--> FAQ: Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in einer Information Note weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum künftigen Datentransfer in die USA veröffentlicht.
--> Hinweis: Die Datenschutzstelle weist darauf hin, dass trotz der Vereinfachung des Datentransfers bei der Nutzung von U.S.-amerikanischen Diensten, welche unter dem DPF zertifiziert sind, auch die übrigen Bestimmungen der DSGVO für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eingehalten werden müssen (z.B. Rechtmässigkeit, Zweckbindung, Transparenz etc.).
--> Hinweis: Die Datenschutzstelle weist ebenso darauf hin, dass der Datenschutzaktivist Max Schrems und seine Organisation noyb bereits angekündigt haben, den neue Angemessenheitsbeschluss wieder rechtlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzufechten, sodass derzeit unklar ist, ob und wie lange er Bestand haben wird. Es verbleibt somit eine gewisse Rechtsunsicherheit für die Zukunft.
Weitere Informationen:
- Die EU-Kommission informiert hier zum neuen Angemessenheitsbeschluss und dem DPF.
- Die Pressemeldung des U.S.-Handelsministeriums kann hier aufgerufen werden. Ausserdem hat das U.S.-Handelsministerium eine neue Webseite speziell für den DPF-Mechanismus und die darunter zertifizierten Organisationen aufgeschaltet.
- Die Datenschutzstelle stellt hier allgemeine Informationen zu internationalen Transferinstrumenten, einschliesslich Angemessenheitsbeschlüssen, sowie speziell zum neuen DPF zur Verfügung.