Die Datenschutzstelle hat die Informationen auf ihrer Internetseite bezüglich Videoüberwachungen einer vollständigen Überarbeitung unterzogen. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere das grosse Interesse an dieser Thematik, aber auch eine neue Richtlinie des Europäischen Datenschutzausschusses.
Neu sind die Informationen wie auch die Navigation speziell auf Betreiber von Videoüberwachungen als auch auf betroffene Personen ausgerichtet. Für Betreiber gestalten sich die überarbeiteten Informationen umfassender und bieten eine konkrete Hilfestellung zur Beurteilung, ob und wie eine Videoüberwachung zulässig ist.
Für die betroffenen Personen wird andererseits spezifisch auf ihre Rechte in Zusammenhang mit Videoüberwachungen eingegangen. So sind bei einem Auskunftsbegehren durchaus auch Anforderungen an den Antragsteller selbst gerichtet, damit ein Verantwortlicher dem Begehren überhaupt nachkommen kann. Weiters wird auch auf das Recht auf Kopie der Aufnahmen eingegangen, sowie auf das Recht auf Widerspruch und Löschung.
Neben den bisher aufgeführten Spezialthemen, wie Drohnen, Wildtierkameras und Videoüberwachung in Nachbarschaftsbereichen, ist neu eine datenschutzrechtliche Beurteilung von Dashcams zu finden.
Die überarbeiteten und erweiterten Informationen zu Videoüberwachungen finden sich hier auf der Internetseite der Datenschutzstelle.