Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist heutzutage unumgänglich und betrifft fast alle Aspekte des täglichen Lebens, angefangen von der Arbeit, der Gesundheit, der staatlichen Verwaltung bis zur Inanspruchnahme von elektronischen Dienstleistungen wie Internetsuchmaschinen.
Gleichzeitig stellt sich bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten die Frage, wie lange diese Daten vom Verantwortlichen gespeichert werden dürfen. Einen wichtigen Ansatzpunkt liefern dazu die Grundsätze der Datenverarbeitung gemäss Art. 5 DSGVO und insbesondere diejenigen der Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung. Zusätzlich steht den betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet wurden, aus Art. 17 DSGVO ein Löschrecht zu, mit dem sie unter gewissen Voraussetzungen die Löschung ihrer Daten verlangen können. Und schliesslich bestehen auch gesetzliche Aufbewahrungs- und Löschpflichten, die ein Verantwortlicher zu beachten hat.
Die Datenschutzstelle hat auf ihrer Internetseite neu Informationen zusammengestellt, welche das Thema sowohl von der Seite der betroffenen Person als auch von der Seite des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen beleuchten. Sie können hier aufgerufen werden.