Europäische Kommission erlässt Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Japan und schafft damit den weltweit grössten Raum für sicheren Datentransfer
Ab 23. Januar 2019 können personenbezogene Daten auf Grundlage des neuen Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission für die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Japan und der Europäischen Union ausgetauscht werden. Es ist der erste Beschluss, der auf Gegenseitigkeit beruht.
Mit dieser gegenseitigen Angemessenheitsregelung bekräftigen Japan und die EU ihr Bekenntnis zu gemeinsamen Werten im Bereich der Privatsphäre und zur Stärkung ihrer Zusammenarbeit bei der Gestaltung globaler Standards auf Grundlage eines hohen Schutzniveaus personenbezogener Daten, heisst es in der gemeinsamen Erklärung. Die Förderung hoher Standards zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten und die Erleichterung des internationalen Handels im digitalen Zeitalter müssen Hand in Hand gehen. Gemäss EU Kommission soll diese Regelung auch beispielgebend sein für zukünftige Partnerschaften in diesem Bereich.
Nach zwei Jahren wird eine gemeinsame Überprüfung durchgeführt, um die Funktionsweise der mit dem Beschluss geschaffenen Rahmenbedingungen zu bewerten. Die Prüfung wird alle Aspekte des Angemessenheitsbeschlusses abdecken, einschliesslich der Anwendung der Ergänzungsbestimmungen. Die Vertreter des Europäischen Datenschutzausschusses werden sich an der Überprüfung des Zugangs zu Daten für Strafverfolgungszwecke und nationale Sicherheitszwecke beteiligen. Anschliessend wird mindestens alle vier Jahre eine weitere Überprüfung stattfinden, heisst es im Bericht der EU-Kommission.
Der Beschluss soll nunmehr auch in das EWR-Abkommen übernommen werden und gilt neben den EU-Staaten nach der Übernahme in das EWR-Recht auch für die EWR/EFTA-Staaten und somit auch für Liechtenstein. Anhang 1 der Datenschutzverordnung vom 11. Dezember 2018 wird dann dahingehend ergänzt werden, dass die Liste der Drittstaaten und internationale Organisationen mit angemessenem Datenschutzniveau um Japan erweitert wird.
Die Medienmitteilungen finden Sie nachstehend:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-421_de.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-19-422_de.htm
Die Dokumente und weitere Ausführungen finden Sie hier.