Das Internet ist Umschlagplatz für Ideen, Informationen und Güter. Beinahe so vielfältig wie seine Anwendungsmöglichkeiten gestaltet sich auch der rechtliche Rahmen, den es für Unternehmer im Internet zu berücksichtigen gilt.
Betrieblichen Datenschutzbeauftragten und IT-Juristen sind spätestens mit Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung die rechtlichen Fallstricke bewusst, die mit unzureichenden Datenschutzerklärungen oder mangelhaften Einwilligungen in Datenverarbeitungsvorgänge einhergehen.
Aber auch vermeintlich banale Angelegenheiten wie „E-Mail-Marketing“ oder die rechtskonforme Ausgestaltung des Impressums einer Website beschäftigen Unternehmen in der Praxis. Hinzu treten Rechtsfragen betreffend im Fernabsatzwege oder auf elektronischem Wege geschlossener Verträge oder hinsichtlich der (zulässigen) Überwachung elektronischer Nachrichten von Arbeitnehmern durch ihre Arbeitgeber.
Diesen und anderen Fragen im Kontext des Datenschutz- und IT-Rechts geht die Universität Liechtenstein in Kooperation mit der Datenschutzstelle Liechtenstein im Rahmen ihrer Veranstaltung am 28. Mai 2019 nach. Nähere Informationen finden Sie hier.