Im Verlauf eines Mietverhältnisses werden vom Vermieter – angefangen von den Kontaktdaten, über die Bewerbungsunterlagen bis hin zu den Kontoverbindungen seiner Mieter – diverse personenbezogene erhoben und verarbeitet. Es sind daher auch vom Vermieter stets der Datenschutz und die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten, allen voran die Prinzipien der Zweckbindung und der Datenminimierung. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich beim Vermieter um den Eigentümer des Mietobjekts oder eine mit dessen Vermietung beauftragte Verwaltungsgesellschaft handelt.
Was dies konkret vor, während und nach einem Mietverhältnis aus Datenschutzsicht bedeutet und welche weiteren datenschutzrechtlichen Pflichten einen Vermieter treffen, kann hier auf der Webseite der Datenschutzstelle nachgelesen werden.