Der Europarat war schon sehr früh im Datenschutz aktiv und hat bereits im Jahre 1981 ein internationales Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten verabschiedet. Dieses wurde zwar in der Zwischenzeit ergänzt und modernisiert, doch entfaltet es nach wie vor eine grosse Wirkung durch die Unterzeichnung zahlreicher Staaten aus der ganzen Welt, die sich diesen datenschutzrechtlichen Grundsätzen und Regeln anschliessen. Auch über vielfache Empfehlungen sowie die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes prägt der Europarat die weltweite Entwicklung eines griffigen Datenschutzrechts massgeblich.
Weitere Informationen zum Datenschutzrecht des Europarates finden Sie hier auf der Internetseite der Datenschutzstelle.
Mit diesem Newsletter verabschiedet sich die Datenschutzstelle in die Sommerpause und wünscht Ihnen ebenfalls eine datenschutzrechtlich unbeschwerte Ferienzeit!