Wer der Meinung ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht entsprechend der Regeln der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder des liechtensteinischen Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeitet wurden, der kann sich dagegen wehren. Die genannten Regelwerke sehen dafür einerseits die Beschwerde an eine zuständige Aufsichtsbehörde vor – in Liechtenstein ist dies die Datenschutzstelle – oder aber auch eine zivilrechtliche Klage vor Gericht. Ebenso gibt es Möglichkeiten, gerichtlich gegen eine als unrichtig empfundene Entscheidung der Datenschutzstelle vorzugehen.
Die Datenschutzstelle hat deshalb die Voraussetzungen für eine Beschwerde sowie die Verfahrensschritte in einem formellen Beschwerdeverfahren detailliert zusammengestellt und erläutert. Die Informationen zum Beschwerderecht können neu hier auf der Internetseite der Datenschutzstelle nachgelesen werden.