Seit seinem Bestehen veröffentlicht der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) neben Empfehlungen und Best Practices regelmässig Guidelines zu Auslegungs- und Anwendungsfragen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese dienen einer europaweit möglichst einheitlichen Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sowohl durch die Aufsichtsbehörden als auch durch die Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter.
Die Datenschutzstelle empfiehlt – sofern zu einem spezifischen Thema vorhanden – in jedem Fall die Konsultation der Guidelines, Empfehlungen und Best Practices des EDSA, da sie einen europäischen Konsens der Praxis der Datenschutz-Aufsichtsbehörden darstellen. Dies im Gegensatz zur Kommentar-Literatur u.ä., die immer nur die Meinung einer bestimmten Person oder Gruppe zum Ausdruck bringt.
Die Datenschutzstelle hat nun auf ihrer Internetseite diejenigen Guidelines und Empfehlungen zusammengestellt, die insbesondere für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter bzw. deren betriebliche Datenschutzbeauftragte, aber auch für Betroffene von besonderem Interesse sind.
Sie finden sie hier zum Download.