Nach mehreren anderen Ländern hat Apple am 15. Dezember 2022 auch in Liechtenstein für seine Applikation «Apple Maps» das «Look Around»-Feature lanciert. Damit können, ähnlich wie in der Anwendung «Google Street View», fotografische Ansichten der Strassen und Wege sowie der umliegenden Gebäude in Liechtenstein aufgerufen werden. Bei der Erstellung und bezüglich der Veröffentlichung dieser Bilder hat Apple eng mit den Datenschutzbehörden in Europa zusammengearbeitet, um die datenschutzkonforme Ausgestaltung des Features sicherzustellen. Anlässlich der kürzlichen Lancierung in Liechtenstein stellt die Datenschutzstelle deshalb folgende Informationen zur Verfügung:
1. Wann und wie wurden die Aufnahmen getätigt?
Im August 2021 hat Apple in Liechtenstein während einer Woche mit entsprechend markierten Fahrzeugen die Aufnahmen gemacht. Die Fahrzeuge waren mit Kameras, Sensoren und Servern ausgestattet, auf denen die Bilddateien noch im Auto verschlüsselt wurden, bevor sie an die Rechenzentren von Apple übermittelt wurden. Die liechtensteinische Bevölkerung war durch die liechtensteinischen Medien über die Aufnahmetätigkeit von Apple informiert worden und konnte sich auf dieser Webseite über die genauen Routen der Fahrzeuge und den Datenschutz informieren.
2. Was ist dafür die Rechtsgrundlage?
Für die Aufnahmen und die Veröffentlichung der Bilder (auf denen natürliche Personen nicht im Fokus stehen) stützt sich Apple auf sein berechtigtes wirtschaftliches Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Bst. f DSGVO. Da Apple sämtliche Gesichter und Nummernschilder von den zufällig aufgenommenen Passanten und Fahrzeugen in den Bildern verpixelt (unkenntlich macht), und nur von der Strasse aus einsehbare Bereiche von Grundstücken aufgenommen hat, ist dies datenschutzrechtlich als zulässig zu erachten.
Betroffene Personen können dieser Verarbeitung aber gemäss Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen und (so noch nicht geschehen) eine Verpixelung ihres Gesichts, Nummernschilds oder ihrer Hausfassade verlangen (siehe Punkt 4).
→ Weitere Informationen nach Art. 13 DSGVO zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das «Look Around»-Feature von Apple Maps, stellt Apple hier zur Verfügung.
3. Welche Sicherheitsmassnahmen wurden von Apple ergriffen?
Die wichtigste von Apple ergriffene Sicherheitsmassnahme ist die konsequente Verpixelung von Gesichtern und Nummernschildern zufällig aufgenommener Personen und Fahrzeuge sowie auch von bestimmten Hausfassaden vor einer Veröffentlichung der Bilder in Apple Maps. Dies entspricht einer Löschung der personenbezogenen Daten. Die Verpixelung geschieht ausserdem auf den Rohdaten der Bilder, womit auch eine Verpixelung in künftigen Darstellungen gewährleistet ist. Zudem wurden die Aufnahmedaten bereits im Fahrzeug verschlüsselt, bevor sie an die Rechenzentren von Apple geschickt wurden.
4. Wie kann ich widersprechen?
Betroffene Personen können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Apple jederzeit gemäss Art. 21 DSGVO widersprechen. Sie können dazu deren Löschung bzw. (falls ausnahmsweise nicht sowieso schon von Apple vorgenommen) die Verpixelung eines Gesichts, Nummernschilds oder auch einer Hausfassade verlangen. Apple verlangt dafür im Regelfall keine weiteren Nachweise.
Ein entsprechendes Ansuchen kann entweder via den Link auf der Webseite bzw. eine E-Mail an Apple gerichtet werden. Darüber hinaus kann auch in der Applikation «Apple Maps», passend zu einem konkreten Standort, der Menüpunkt «Problem melden» gewählt werden. Und schliesslich kann das allgemeine Kontaktformular von Apple für Datenschutzfragen verwendet oder ein postalischer Brief an die Anschrift «Apple Distribution International, Data Protection Officer, Hollyhill Industrial Estate, Cork, Irland» geschickt werden.
5. Kann ich auch Beschwerde erheben?
Sie können eine Beschwerde bei der Datenschutzstelle in Liechtenstein erheben, wenn Sie mit der Verarbeitung Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch Apple nicht einverstanden sind. Für Apple in Europa zuständig ist jedoch die Datenschutzaufsichtsbehörde in Irland, weswegen die Datenschutzstelle Ihre Beschwerde im Rahmen des europäischen Kooperationsverfahrens an diese Behörde weiterleiten wird.