Die Voraussetzungen, unter denen eine Videoüberwachung zulässig ist, finden sich sowohl in der Datenschutz-Grundverordnung als auch im neuen Datenschutzgesetz und der Datenschutzverordnung, die am 1.1.2019 in Kraft getreten sind.
Neu ist vor allem eine erweiterte verpflichtende Information der betroffenen Personen als auch eine Meldepflicht von Videokameras, mit denen öffentlich zugängliche Räume überwacht werden.
Auf der Internetseite der Datenschutzstelle finden Sie einen Überblick über die neue Rechtslage und die zu erfüllenden Voraussetzungen. Ebenso stellen wir ein Muster für ein vorgelagertes Hinweisschild zur Verfügung.
Die Meldung von Videoüberwachungen können Sie ab sofort mittels Formular vornehmen, welches Sie ebenfalls auf unserer Internetseite finden.
Sollten noch Fragen offen sein, ist das Team der Datenschutzstelle gerne für Sie da!