Bis zum 20. Juli 2018 gab es in Liechtenstein die Möglichkeit, einen Datenschutzverantwortlichen zu benennen. Aus dieser Möglichkeit wurde mit Einführung der DSGVO bei Vorliegen entsprechender Tatbestände eine Pflicht (wobei die Bezeichnung sich zum Datenschutzbeauftragten ändert). Mit der DSGVO wird die Institution des Datenschutzbeauftragten europaweit aufgewertet und der Datenschutz massgeblich gestärkt. Die DSGVO verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu ernennen.
Datenschutzbeauftragte unterstützen datenverarbeitende Stellen bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirken auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin.
Online-Formular betreffend die Mitteilung der Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) an die Datenschutzstelle. |