Immer wieder wird die Datenschutzstelle angefragt, ob es für Unternehmensgruppen nicht gewisse Erleichterungen in den Datenschutzerfordernissen gibt, insbesondere bei der Benennung von Datenschutzbeauftragten und beim gruppeninternen Datenaustausch.
Zwar kennt die DSGVO kein eigentliches Konzernprivileg im Datenschutz, sie sieht jedoch tatsächlich gewisse moderate Erleichterungen in den genannten Bereichen für Unternehmensgruppen vor.
Die genaue Definition einer Unternehmensgruppe sowie die daraus abgeleiteten datenschutzrechtlichen Erleichterungen, einschliesslich ihrer Grenzen, finden sich hier auf der Internetseite der Datenschutzstelle.