Jede Organisation, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, verarbeitet dazu personenbezogene Daten von diesen. Dies beginnt bereits in der Bewerbungsphase vor dem eigentlichen Stellenantritt, wenn etwa Bewerbungsunterlagen gesichtet, Referenzen abgeklärt und Vorstellungsgespräche geführt werden. Es findet sodann während des Beschäftigungsverhältnisses statt, wenn Lohnzahlungen getätigt, Mitarbeitergespräche geführt oder Geschäftsreisen gebucht werden. Und es umfasst schliesslich auch den Stellenaustritt und eine allfällige darüber hinaus gehende Speicherung gewisser personenbezogener Daten.
Über all diese Datenverarbeitungen sind nicht nur die Betroffenen transparent zu informieren, sondern es sind dabei auch die anderen zentralen datenschutzrechtlichen Regeln zu beachten, allen voran die Rechtmässigkeit, Zweckbindung und Erforderlichkeit bzw. Verhältnismässigkeit von Datenverarbeitungen sowie die konsequente Löschung nicht mehr erforderlicher Datensätze.
Mehr zum Thema Beschäftigtendatenschutz kann neu hier auf der Webseite der Datenschutzstelle nachgelesen werden.